Die Fischerinnung Mattsee – mit Sitz in Mattsee – setzt sich aus den Berufsfischern um die Trumer Seen zusammen und wurde bereits im Hochmittelalter gegründet. Als Zunftzeichen dient der sogenannte „Fischerschild“, der ein Fischerboot mit Aposteln darstellt.
Zu den Aufgaben der Berufsfischerei (Fischereirechte grundbücherlich eingetragen), die in erster Linie Bewirtschafter und daher in gewissem Sinne „Sachwalter“ sind, zählt auch die Reinerhaltung der Seen, Aufzucht und Nachbesatz von Jungfischen sowie der Verkauf und Kontrolle von Angellizenzen.
Neben der Jahreshauptversammlung ist der Fischerjahrtag (Festtag der Fischerinnung) ein fixer Bestandteil im Vereinsjahr. Jeweils am ersten Sonntag nach St. Ulrich (4. Juli) wird dieser Tag schon seit Generationen zu Ehren des Fischerpatrons mit einer Fischermesse und anschließendem Fischermahl im Schlossbräu Iglhauser gefeiert.
Reiches Fischvorkommen in den Seen bildet seit alter Zeit die Grundlage für die Fischerei. Der steigende Tourismus an den Seen sowie die stark zunehmende Uferverbauung beeinträchtigen in den letzten Jahrzehnten das Fischereigewerbe jedoch erheblich.
Angelfischen
Fischerzeiten für die Angelfischerei
Mai, September, Oktober | Juni, Juli, August | |
Mattsee | von 06:00 Uhr – 20:00 Uhr | von 06:00 Uhr – 24:00 Uhr |
Obertrumersee | von 06:00 Uhr – 20:00 Uhr | von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr |
Rechte und Pflichten des Angelfischers
Die Angelfischerkarte berechtigt – je nach Karte – zum Fischen im Obertrumersee bzw. Mattsee und nur vom Ufer aus. Das Fischen vom Boot sowie das Auslegen eines Köders von einem Wasserfahrzeug aus ist strengstens verboten! Gefischt werden darf nur mit zwei Angelruten, zum Fang von Köderfischen darf kein zusätzliches Fischereigerät verwendet werden! Das Fischen mit Wathose ist nur auf schilffreien Schotterbänken erlaubt, jedoch ist das Abgehen von Fischereigebieten mit Wathose, Badehose etc. sowie das Aussteigen vom Boot außerhalb des Uferbereiches, um zu Fischen, strengstens verboten!
Die Angelfischerkarte ist nur mit der Jahresfischerkarte/Gastfischerkarte gültig und nicht übertragbar. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Angelfischers. Er ist weiters berechtigt, über fremde Grundstücke zum See zu gehen um dort zu fischen, jedoch ist das Betreten von Stegen und das Baden auf fremden Grundstücken nicht gestattet.
Kinder bis zu 12 Jahren benötigen keine Fischerkarte, dürfen jedoch laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen. Pro Lizenzinhaber ist das Mitfischen von 1 Kind unter 12 Jahren gestattet. Das Kind darf mit 1 Angelrute, und nur auf Friedfische, fischen.
Der Angelfischer ist weiters dazu verpflichtet die Bestimmungen des Salzburger Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen einzuhalten. Der Angelfischer untersteht der Kontrolle durch Fischereiaufsichtsorgane und durch Fischereiberechtigte. Für Schäden an fremden Grundstücken, sowie selbst verschuldete Unfälle haftet der Angelfischer.
Weiters hat er für eine entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Verwendung von Legschnüren ist ausnahmslos verboten!
Reinanken | 6 Stück | |
Hecht oder Zander | 3 Stück | |
Karpfen oder Schleie | 3 Stück | |
Brachsen | 10 Stück |
Fischerkarten
Preistabelle 2024
Geltungszeit 1.5.2024 – 31.10.2024
Karten | Obertrumer See | Mattsee |
---|---|---|
Tageskarte | 18 € | 18 € |
Wochenkarte | 50 € | 50 € |
14-Tageskarte | 60 € | 60 € |
Saisonkarte | 175 € | 200 € |
Kombinierte Saisonkarte (Beide Seen) | 250 € (beide Seen) | |
Friedfischerkarte (1) | 30 € | 30 € |
(1) für Jugendliche von 12 – 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. – 31.10. Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais. Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.
Ausgabestellen
der Angelfischerkarte (& Gastfischerkarten)
Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: € 10,- 7 Tage: € 25,- 14 Tage: € 34,- ) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.
Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.
Geltungbereich der Angelfischerkarte
Ufer des Obertrumersees und Mattsees, im Verbindungskanal Obertrumersee-Grabensee bis zur Brücke. Im Bereich der Strandbäder ist das Fischen bei Badebetrieb verboten.
Kartenverkaufsstellen | |
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Mattsee | Fischinger Doris, 5163 Mattsee, Anzing 5 Tel.: (0043) 6217 / 7014 Stockinger Josef, 5221 Lochen, Stein 7 |
Obertrumer See | Fischinger Doris, 5163 Mattsee, Anzing 5 Tel.: (0043) 6217 / 7014 Mösl Johann, 5164 Seeham, Seeleiten 1 |
Seen
Die Trumer Seen – ein Geschenk der Eiszeit
Nach dem Abschmelzen des Gletschereises am Ende der letzten Eiszeit bildete sich zunächst ein einziger See, dessen Wasserspiegel um ca. 20m höher lag als heute. Der Durchbruch der Mattig durch die Endmoräne nördlich des Grabensees führte vor ca. 4000 Jahren zu einer Absenkung des Wasserspiegels auf 500m und in Folge zur Dreiteilung in Mattsee (Niedertrumersee), Obertrumersee und Grabensee. Mit der beginnenden Absenkung begann die Moorbildung.
Die Trumerseen liegen ca. 20 km nördlich von der Stadt Salzburg. Die flachen Seeufer sind teils sandig-schottrig und vorzüglich zum Baden geeignet, teils mit einem breiten Schilfgürtel bewachsen, der als Laichgebiet für Fische und für die Selbstreinigungskraft der Seen bedeutungsvoll ist. Reiches Fischvorkommen in den Seen bildet seit alter Zeit die Grundlage für die Fischerei.
Länge | Breite | Tiefe | Größe | |
Mattsee | 4 km | 1,5 km | 40 m | 3,7 km² |
Obertrumer See | 5 km | 1,4 km | 35 m | 4,9 km² |
Grabensee | 2 km | 0,8 km | 13 m | 1,3 km² |
fische
Aitel
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge
Brachse
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge
Flussbarsch
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge
Hecht
Schonzeit: 1.2. – 30.4.
Mindestlänge (Brittelmaß): 55 cm
Karpfen
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge
Reinanke / Maräne
Schonzeit: 1.11. – 31.12.
Mindestlänge (Brittelmaß): 33 cm
Rotauge
Schonzeit: keine Schonzeit
Mindestlänge (Brittelmaß): keine Mindestlänge
Schleie
Schonzeit: 1.6. – 31.7.
Mindestlänge (Brittelmaß): 25 cm
Seeforelle
Schonzeit: 1.10. – 31.12.
Mindestlänge (Brittelmaß): 50 cm
Waller / Wels
Schonzeit: keine Schonzeit
Keine Mindestlänge (kein Brittelmaß)
Zander
Schonzeit: 16.3. – 31.5.
Mindestlänge (Brittelmaß): 45 cm
Kontakt
Obmann | Obmann Stellvertreter | Kassier |
Roman Pertiller
Passauerstrasse 18 (0043) 664/1535451 |
Johann Mösl
Seeleiten 1 (0043) 6217 / 20361 |
Hannes Wimmer
johanneswimmer66@gmail.com 0664 4100872 |